Kompetenz U3 - Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Es geht um gute Qualität in der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist ein vielseitiges und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld - und ein fester Bestandteil der Kindertagesbetreuung mit einem Schwerpunkt im U3-Bereich. Wir bereiten Sie optimal auf die beruflichen Herausforderungen vor, die viel Fachwissen und Kompetenz erfordern.

Die Kompetenzorientierung (Berücksichtigung von vorhandenen Kompetenzen der Teilnehmenden) bildet den konzeptionellen Kern des QHB (Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege). Die Methodik und Didaktik des Kurses baut auf Ihren Vorerfahrungen auf berücksichtigt die Kompetenzen jedes Einzelnen im Kursverlauf.

Inhalte der Qualifizierung

In den unterschiedlichen Phasen der Maßnahme vermitteln unsere qualifizierten Fachkräfte notwendiges Wissen zu den Aufgaben der Kindertagespflegeperson im Bereich der frühkindlichen Bildung, Förderung, Betreuung sowie Erziehung. Themen wie Kommunikation und Gestaltung von Beziehungen (zu den Kindern, Eltern und anderen am Erziehungsprozess Beteiligten) sind Bestandteil der Maßnahme. Auch die Bereiche Sicherheit und Unfallschutz, Kinderrechte und Kinderschutz sowie Hygiene, Ernährung und Gesundheit gehören zum Lehrplan. Wichtig ist auch die Thematisierung des Aufbaus einer Kindertagespflegestelle sowie rechtliche Grundlagen und die Entwicklung einer Konzeption für die Arbeit in der Selbstständigkeit.

Die Verzahnung von Theorie und Praxis während der gesamten Maßnahmelaufzeit ermöglicht Ihnen die Erprobung von erlerntem Wissen und ist auch wichtiger Bestandteil im Konzept der Qualifizierung im Rahmen des QHB (Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege). So begleiten wir Sie bei den ersten Schritten in die Berufstätigkeit.

Voraussetzungen zur Teilnahme
  • mind. Hauptschulabschluss
  • mind. 18 Jahre alt
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B2)
  • schriftliche positive Eignungseinschätzung des örtlichen Jugendamtes
  • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis im Rahmen des Masernschutzgesetzes
Aufbau und Ablauf der Maßnahme

Insgesamt verläuft die Qualifizierung über 12 Monate. Sie gliedert sich in zwei Teile:

  • Teil 1: Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung

Die Grundqualifizierung dauert insgesamt 5 Monate und gliedert sich in die Orientierungsphase (30 UE) und die Basisphase (130 UE). Während der Basisphase absolvieren Sie begleitend zum theoretischen Unterricht bereits ein Praktikum (insgesamt 80 Stunden). Während der Orientierungsphase findet der Unterricht dreimal wöchentlich für 4 UE am Vormittag statt. Während der Praktikumszeit reduziert sich der Unterricht auf ein- bis zwei Unterrichtstage von jeweils 4 UE. Selbstlerneinheiten von 100 UE gehören ebenfalls zum ersten Teil der Qualifizierung.

  • Teil 2: Tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung

Der zweite Teil der Qualifizierung dauert 7 Monate und beinhaltet 140 UE Unterricht und 40 UE Selbstlerneinheiten. Während dieser Phase arbeiten Sie bereits im Berufsfeld Kindertagespflege und erfahren die begleitende Qualifizierung als Unterstützung beim Start in die Ausübung der Tätigkeit. Hier findet der Unterricht nachmittags statt und ermöglicht so eine Vereinbarkeit von Tätigkeit und Kursteilnahme.

Größtenteils findet die Qualifizierung in Präsenz statt, einige Unterrichtseinheiten finden nach der Orientierungsphase aber auch online statt (ca. 30 %). Das schafft zusätzlich eine gute Vereinbarkeit der parallelen Aufgaben von Tätigkeit und Kursteilnahme.

Die kursbegleitenden Selbstlerneinheiten nutzen die Teilnehmenden zum Beispiel für das Führen von Lerntagebüchern, als Reflexionszeit, zur Praktikumsakquise und Wahrnehmung von Sprechstunden sowie als Vorbereitung für die Lernergebnisfeststellungen.

Abschluss

Es finden insgesamt zwei kompetenzorientierte Lernergebnisfeststellungen statt (jeweils nach Teil 1 und Teil 2 der Qualifizierung). Hier liegt der Fokus auf der Reflexion der Lernprozesse und der Einschätzung von Kompetenzentwicklung. Während der gesamten Qualifizierung sind diese Reflexionsprozesse ein fester inhaltlicher und methodischer Bestandteil und somit eine intensive Vorbereitung für die Lernergebnisfeststellungen.

Sie erhalten nach Abschluss der Qualifizierung das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Sie können dann eine selbständige Tätigkeit oder eine andere Beschäftigung im Bereich Kindertagespflege aufnehmen. Außerdem öffnen sich für Sie Wege in Anschlussqualifizierungen für weitere attraktive Arbeitsfelder oder auch in eine berufliche Ausbildung.

Finanzierung und Zulassung

Die Übernahme der Kosten für die Qualifizierung kann von den Trägern der Jugendhilfe Ihrer Kommune übernommen werden bzw. bei Vorliegen der individuellen Fördervoraussetzungen durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit ein Bildungsgutschein ausgestellt werden.